Pressemitteilung 22.06.2023
Stadtjugendring Regensburg
Fördermittel für Junges Wohnen für kommunale Wohnprojekte für Auszubildende nutzen!
Der Stadtjugendring Regensburg setzt sich dafür ein, dass diese auf das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einwirken um die Anliegen junger Auszubildender in die Vergabe die Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Junges Wohnen“ einfließen zu lassen.
Vor allem müssen auf bayerischer Ebene die Mittel aus dem Programm zu 50 % für die Förderung von Wohnprojekten für Auszubildende eingesetzt werden.
Dazu müssen bei der Vergabe folgende Aspekte berücksichtigt werden:
1) Kommunalen Wohnungsbau stärken: Das Geld aus dem Fördertopf muss primär für kommunale Projekte verwendet werden. Kommunaler Wohnungsbau ist den Gesetzen des Marktes nicht im selben Maße unterworfen wie es private Akteure sind. Wohnraum in kommunaler Hand ist nachhaltig bezahlbarer und langfristig sicher. Der SJR Regensburg sieht daher kommunalen Wohnungsbau als zielführend, nachhaltig Wohnraum für Auszubildende zu schaffen.
2) Dauerhaft Wohnraum schaffen: Der durch den Sondertopf „Junges Wohnen“ neu entstandene Wohnraum muss dauerhaft für Auszubildende nutzbar sein. Das bedeutet auch, dass der Wohnraum nicht umzuwidmen ist. Sollten privatwirtschaftliche Projekte gefördert werden, muss bei einem Verkauf das Vorkaufsrecht an die Kommune gehen, um den wichtigen Wohnraum auch weiterhin an Auszubildende kostengünstig vermieten zu können.
3) Neuen Wohnraum schaffen: Durch die Fördermittel muss neuer Wohnraum geschaffen werden und kein schon bestehender Wohnraum umgestaltet werden. Solange kein neuer Wohnraum gebaut wird, werden die Probleme auf den Wohnungsmarkt für Menschen mit geringem Einkommen bestehen bleiben.
4) Wohnraum für die gesamte Ausbildungsdauer schaffen: Statt Unterkünfte für die kommerzielle Unterbringung von Auszubildenden während des Blockunterrichts in der Berufsschule zu schaffen, muss Wohnraum primär Seite 2 von 3 des Schreibens vom 18.04.2023 für die geschaffen werden, die dauerhaft auf ihn angewiesen sind und diesen über die gesamte Dauer ihrer Ausbildung nutzen können.
Begründung: Ende 2022 kündigte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Erhöhung der Fördermittel für sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro an. Diese Erhöhung ist für das besondere Fördersegment „Junges Wohnen“ vorgesehen. Dazu wurde eine neue Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern ausgearbeitet, die genauen Richtlinien zur Vergabe werden nun auf Landesebene ausgearbeitet. Auf den Freistaat Bayern entfallen aus dem Sonderfördertopf 77,8 Millionen Euro. Da die Vereinbarung eine Co-Finanzierung von 30 Cent pro abgerufenem Euro an Bundesmitteln durch die Länder vorsieht, werden in Bayern ca. 100 Millionen Euro für dieses Sonderprogramm zur Verfügung stehen. Derzeit ist das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter Staatsminister Christian Bernreiter mit der Ausarbeitung der Förderrichtlinien betraut. Für Studierende gibt es diese bereits, für Auszubildende muss sie derzeit erarbeitet werden. Die politische Zielsetzung seitens des BMWSB ist hierbei klar: gefördert werden sollen damit zwei Gruppen, Studierende und Auszubildende. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes und auch der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände und des Zentralverbands des deutschen Handwerks ist daher auch eine gleichmäßige Aufteilung der Finanzmittel auf beide Gruppen sinnvoll und nötig1 . Der Freistaat darf die Mittel nicht nur zur Sanierung maroder Studierendenwohnheime oder ähnlichem nutzen, sondern muss auch Angebote für junge Menschen in Berufsausbildung unterstützen. Aber nicht nur bei der Höhe, sondern auch bei der politischen Zielsetzung für die Vergabe der Mittel für Auszubildene müssen die Interessen junger Menschen bedacht werden. An erster Stelle steht dabei natürlich der Wunsch nach dauerhaftem, bezahlbarem Wohnraum in der Ausbildung. Kommunaler Wohnungsbau ist dabei der beste Weg, um diesen dauerhaft günstigen Wohnraum unabhängig von Marktschwankungen oder Spekulationen zu garantieren. Daher müssen in den Vergaberichtlinien besonders kommunale Projekte bedacht werden und erst nachrangig privatwirtschaftliche Akteure. Ein Beispiel, wie so ein kommunales Projekt aussehen kann findet sich derzeit in München mit dem Auszubildendenwerk München e.V.: bis 2026 will die Stadt dort 1.000 Wohnungen für Auszubildende schaffen, die für eine Warmmiete von unter 350€ im Monat vermietet werden. Über 300 Plätze sind bereits fertig und entweder bewohnt oder in der Vergabe. Gebaut wird von der städtischen Wohnbaugesellschaft, aber vergeben und betrieben wird der Wohnraum durch einen Verein in dem neben der Stadt auch die Interessensvertretungen junger Menschen sitzen – der Kreisjugendring München-Stadt und die DGB-Jugend München sind gleichberechtige Partner. 1 https://www.dgb.de/presse/++co++66c010d2-ced8-11ed-a38d-001a4a160123 Seite 3 von 3 des Schreibens vom 18.04.2023 Durch diese starke Interessensvertretung, die nur auf kommunaler Ebene möglich ist, konnten und können junge Menschen ihre Meinung und Wünsche einbringen – bis in den Vorstand, in dem auch Bewohner*innen der Wohnheime vertreten sein werden. Solche Projekte für Auszubildende sind natürlich auch als Wirtschaftsförderung interessant. Nur wenn bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist, finden lokale Unternehmen auch Azubis – denn junge Menschen in Ausbildung sind heutzutage nicht mehr klassisch minderjährig und wohnen bei ihren Eltern. Sie sind mobil und durchaus bereit, für eine Ausbildung auch den Ort zu wechseln. Dafür muss aber vor allem eins vorhanden sein: bezahlbarer Wohnraum für ein selbstbestimmtes Wohnen. Somit kann eine starke Förderung von Wohnraum für Auszubildende beitragen, den Fachkräftemangel zu lindern – auch und vor allem außerhalb der großen Städte, wo die Kommunen nicht aus eigener Kraft solche Projekte durchführen können.